Schulpraktika und Praktikum im Partnerland

Schulpraktika

Im Bachelor of Education sind drei Schulpraktika zu absolvieren: zwei Orientierende und ein Vertiefendes Praktikum.

Es wird im regulären Lehramtsstudium empfohlen, die Orientierenden Praktika in Rheinland-Pfalz und/oder im Saarland zu absolvieren, allerdings können sie auch an anderen Orten in Deutschland oder in Frankreich absolviert werden. Daher soll im integrierten Studiengang eines der Pflichtpraktika im Partnerland absolviert werden. Informationen zur Förderung, Durchführung und Anerkennung der Orientierenden Praktika in Frankreich finden Sie unter Praktikum im Partnerland (siehe unten).

Das Vertiefende Praktikum kann nur in Rheinland-Pfalz oder im Saarland absolviert werden. Es wird dringend empfohlen, das Vertiefende Praktikum im Bachelor im Fach 1 zu belegen, da das Vertiefende Praktikum im Rahmen des integrierten M.Ed. Mainz-Dijon nur im Fach 2 belegt werden kann. Im Rahmen des gesamten Lehramtsstudiums (B.Ed. + M.Ed.) muss ein Vertiefendes Praktikum pro Fach belegt werden.

Allgemeine Informationen zu Schulpraktika finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung.

Wir empfehlen für Lehramtsstudierende folgende Organisation der Praktika:

  • OP1 nach dem 1. Semester an einer Schwerpunktschule in RLP/Saarland
  • OP2 während des zweiten Bachelorjahres (Sommer) oder nach dem 5. Semester in Dijon, Frankreich oder dem frankophonen Ausland, mit Anerkennung durch das Studienbüro Bildungswissenschaften (s.u.)
  • VP1 während des dritten Bachelorjahres in RLP/Saarland

 

Praktikum im Partnerland

DFH-Förderung

Eine Bedingung für den Erhalt des Stipendiums von der Deutsch-Französischen Hochschule ist das Absolvieren eines Praktikums im Partnerland, d.h. in Frankreich oder in einem frankophonen Land. Das Praktikum muss dabei mindestens 3 Wochen (15 Arbeitstage) umfassen. Wir empfehlen, eines der ohnehin erforderlichen Schulpraktika als Praktikum im Partnerland anerkennen zu lassen. Das Praktikum im Partnerland kann jedoch auch zusätzlich (und dann ggf. im außerschulischen Bereich) absolviert werden.

Das Praktikum im Partnerland kann gefördert werden
- unabhängig von der Nationalität und/oder der Muttersprache des Praktikanten
- unabhängig von der Nationalität und Sprache des Praktikumsgebers

Die einzige von der DFH genehmigte Stelle für ein "Praktikum im Partnerland" außerhalb von Frankreich oder einem frankophonen Land ist die französische Botschaft oder das französische Konsulat. Das DFJW, Instituts Français in Deutschland o.ä. gelten daher nicht als Praktikum im Partnerland.

Praktikumsvermittlung

Eine Liste mit Schulen in Dijon, bei denen Sie wegen eines Praktikumsplatzes anfragen können, finden Sie hier: Schulliste Praktikum Dijon

Bei der Vermittlung von Kontakten zu kulturellen Einrichtungen oder Unternehmen in der Partnerregion unterstützen die Praktikumsvermittlungen des Hauses Burgund in Mainz und des Hauses Rheinland-Pfalz in Dijon. Über die Mailingliste des Dijonbüros verschicken wir regelmäßig u.a. Praktikumsangebote.

Ratgeber zu Praktika in Frankreich

Guide "Faire un stage en Allemagne"

Convention de stage

Für ein Praktikum in Frankreich ist in der Regel das Abschließen einer Convention de stage, eines Vertrags zwischen der oder dem Studierenden, dem Praktikumsbetrieb und der Hochschule, notwendig. Studierende, die an der Université de Bourgogne eingeschrieben sind, sollten die dortige Vorlage verwenden und in Dijon unterschreiben lassen. Wenden Sie sich hierfür an die Scolarité Ihres Fach 1.

Sollte dies nicht möglich sein, gibt es auch eine Vorlage der JGU, die Sie verwenden können. Die Vorlage und weitere Informationen hierzu finden Sie auf der folgenden Seite der Abteilung Internationales: https://www.studium.uni-mainz.de/mein-studium/auslandsaufenthalte/auslandaufenthalte-praktikum-und-sprachassistenz/#auslands-bafog

Anerkennung als Orientierendes Praktikum

Damit in Dijon belegte Schulpraktika darüber hinaus als Orientierendes Praktikum angerechnet werden können, ist eine vorherige Absprache mit Frau Graf vom Studienbüro Bildungswissenschaften notwendig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur Praktika die die rheinland-pfälzischen Praktikumsbestimmungen entsprechen, anerkannt werden können.