Praktikum (im Partnerland) – M.A.

Die Prüfungsordnung des Master of Arts Mainz-Dijon schreibt ein mindestens vierwöchiges Praktikum vor. Das Praktikum kann im Heimat-, Partner- oder einem Drittland absolviert werden. Wir empfehlen als Praktikumszeiträume im Regelstudienverlauf die vorlesungsfreie Zeit zwischen dem 1. und dem 2. oder zwischen dem 2. und dem 3. Semester. Alternativ kann das Praktikum nach dem 4. Semester absolviert werden. Bei Rückfragen zur Praktikumsorganisation wenden Sie sich bitte an das Dijonbüro oder den Programmbeauftragten.

DFH-Förderung

Die Studierenden, die ihr Pflichtpraktikum im Partnerland absolvieren - d.h. für Teilnehmer/innen mit Heimatuniversität Mainz: in Frankreich oder in einem frankophonen Land - können für das Praktikum eine gesonderte Förderung der Deutsch-Französischen Hochschule erhalten, sofern sich der Praktikumszeitraum nicht mit dem ohnehin DFH-geförderten Auslandsstudienzeitraum überschneidet.

Das Praktikum im Partnerland kann gefördert werden
- unabhängig von der Nationalität und/oder der Muttersprache des Praktikanten
- unabhängig von der Nationalität und Sprache des Praktikumsgebers

Die einzige von der DFH genehmigte Stelle für ein "Praktikum im Partnerland" außerhalb von Frankreich oder einem frankophonen Land ist die französische Botschaft oder das französische Konsulat. Das DFJW, Instituts français in Deutschland o.ä. gelten daher nicht als Praktikum im Partnerland.

Convention de stage

Für ein Praktikum in Frankreich ist in der Regel das Abschließen einer Convention de stage, eines Vertrags zwischen der oder dem Studierenden, dem Praktikumsbetrieb und der deutschen Hochschule, notwendig. Eine Vorlage und weitere Informationen hierzu finden Sie auf der folgenden Seite der Abteilung Internationales: https://www.studium.uni-mainz.de/mein-studium/auslandsaufenthalte/auslandaufenthalte-praktikum-und-sprachassistenz/#auslands-bafog
Während der Studienphase an der Université de Bourgogne können die Studierenden auch die dortige Vorlage verwenden und in Dijon unterschreiben lassen. Dies erspart eventuelle Wartezeiten und Portokosten.

Praktikumsvermittlung

Bei der Vermittlung von Kontakten zu kulturellen Einrichtungen oder Unternehmen in der Partnerregion unterstützen die Praktikumsvermittlungen des Hauses Burgund in Mainz und des Hauses Rheinland-Pfalz in Dijon. Über die Mailingliste des Dijonbüros verschicken wir regelmäßig u.a. Praktikumsangebote.

Anerkennung als Leistung gemäß der Prüfungsordnung

Damit das Praktikum als Leistung für die Prüfungsordnung im Master of Arts anerkannt werden kann, müssen die fachspezifischen Praktikumsbedingungen eingehalten werden, die in der Prüfungsordnung beschrieben werden: Über die universitären Pflicht-und Wahlpflichtlehrveranstaltungen hinaus ist ein vierwöchiges Industriepraktikum / Betriebspraktikum / Berufspraktikum zu absolvieren.

Um das Praktikum anerkennen zu lassen, ist dem Studienbüro Dijon eine Praktikumsbestätigung des Praktikumsgebers vorzulegen. Dabei wird auf die Prüfungsordnung, § 5 Abs. 11, verwiesen: „Die aktive Teilnahme ist von der ausbildenden Einrichtung zu bescheinigen. Die Bescheinigung muss die Bezeichnung der Einrichtung, Angaben zur Person (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Matrikelnummer) sowie die Art und Dauer der Tätigkeit enthalten. Über das Praktikum ist von der Praktikantin oder dem Praktikanten ein Praktikumsbericht zu erstellen.” Der Praktikumsbericht - eher ein Sachbericht als eine Reflexion - soll ca. 2 Seiten umfassen.