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DFH-Förderung
Eine Bedingung für den Erhalt der Mobilitätsbeihilfe von der Deutsch-Französischen Hochschule im Rahmen des Bachelors Mainz-Dijon ist das Absolvieren eines Praktikums im Partnerland, d.h. in Frankreich oder in einem frankophonen Land. Das Praktikum muss dabei mindestens 3 Wochen (15 Arbeitstage) umfassen.
Das Praktikum im Partnerland kann gefördert werden
- unabhängig von der Nationalität und/oder der Muttersprache des Praktikanten
- unabhängig von der Nationalität und Sprache des Praktikumsgebers
Die einzige von der DFH genehmigte Stelle für ein "Praktikum im Partnerland" außerhalb von Frankreich oder einem frankophonen Land ist die französische Botschaft oder das französische Konsulat. Das DFJW, Instituts Français in Deutschland o.ä. gelten daher nicht als Praktikum im Partnerland.
Der übliche Zeitraum für das Praktikum im Partnerland ist der Sommer nach dem Ende des L2-Jahres oder das Frühjahr nach S5.
Convention de stage
Für ein Praktikum in Frankreich ist in der Regel das Abschließen einer Convention de stage, eines Vertrags zwischen der oder dem Studierenden, dem Praktikumsbetrieb und der Hochschule, notwendig. Studierende, die an der Université de Bourgogne eingeschrieben sind, sollten die dortige Vorlage verwenden und in Dijon unterschreiben lassen. Wenden Sie sich hierfür an die Scolarité Ihres Kernfaches.
Sollte dies nicht möglich sein, gibt es auch eine Vorlage der JGU, die Sie verwenden können. Die Vorlage und weitere Informationen hierzu finden Sie auf der folgenden Seite der Abteilung Internationales: https://www.studium.uni-mainz.de/mein-studium/auslandsaufenthalte/auslandaufenthalte-praktikum-und-sprachassistenz/#auslands-bafog .
Praktikumsvermittlung: Praktikum in Frankreich - Trouver un stage en Allemagne
Bei der Vermittlung von Kontakten zu kulturellen Einrichtungen oder Unternehmen in der Partnerregion unterstützen die Praktikumsvermittlungen des Hauses Burgund in Mainz und des Hauses Rheinland-Pfalz in Dijon. Über die Mailingliste des Dijonbüros verschicken wir regelmäßig u.a. Praktikumsangebote.
Ratgeber zu Praktika in Frankreich
Guide "Faire un stage en Allemagne"
Guide "Recherche d'emploi et de stages en Allemagne"
Anerkennung als Leistung gemäß der Prüfungsordnung
Damit das Praktikum im Partnerland als Leistung für die Prüfungsordnung im Bachelor of Arts anerkannt werden kann, müssen die fachspezifischen Praktikumsbestimmungen eingehalten werden, die in der jeweiligen Kernfach-Prüfungsordnung beschrieben werden. Falls es gewichtige Gründe dafür gibt, dass das gefundene Praktikum von diesen Bestimmungen abweicht, muss vorher mit dem Dijonbüro Rücksprache gehalten werden.
Um dieses Praktikum anerkennen zu lassen, ist dem Studienbüro Dijon eine Praktikumsbestätigung des Praktikumsgebers vorzulegen. Dabei wird auf die Prüfungsordnung, § 5 Abs. 11, verwiesen: „Die aktive Teilnahme ist von der ausbildenden Einrichtung zu bescheinigen. Die Bescheinigung muss die Bezeichnung der Einrichtung, Angaben zur Person (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Matrikelnummer) sowie die Art und Dauer der Tätigkeit enthalten.”